1.1 Nur Personen, die sich als Mitglied des Sportvereins oder durch eine Sondergenehmigung ausweisen können, ist das Betreten der Sportanlage gestattet.
1.2 Jedes Mitglied und jede Person mit Sondergenehmigung ist vor Aufnahme des Sportbetriebs oder Betreten der Sportstätten verpflichtet, seine Vereinszugehörigkeit/Sondergenehmigung unaufgefordert am Check-In überprüfen zu lassen.
1.3 Jedes Mitglied und jede Person mit Sondergenehmigung ist verpflichtet, sich gegenüber den Aufsichtskräften und/oder Trainern auszuweisen.
1.4 Rauchen ist in der gesamten Sportanlage (einschließlich Flure, Rezeption, Umkleideräume und Büro) verboten.
1.5 Nichtmitglieder oder Personen ohne Sondergenehmigung dürfen nur nach vorheriger Anmeldung am Check-In und nur in Begleitung von Aufsichtskräften und/oder Trainern die Trainingsanlage besichtigen.
1.6 Mitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, werden bis zu Erfüllung ihrer Beitragspflicht vom Zugang zur Sportanlage und Teilnahme am Sportbetrieb ausgeschlossen.
1.7 In der gesamten Sportanlage (ausgenommen Büro- und Umkleidebereich) ist das Telefonieren mit dem Handy verboten.
2.1 Die Trainingsanlagen dürfen nur in angemessener Sportkleidung (Oberbekleidung für Männer: T-Shirt oder Polohemd im Bereich des Sportgeräteparks) und mit sauberen, nicht im Straßenbereich getragenen Sportschuhen genutzt werden.
2.2 Das Mitbringen und die Benutzung von Glas- und Einwegflaschen ist in der gesamten Sportanlage verboten.
2.3 Getränke dürfen nur in verschließbaren Sportflaschen mitgeführt werden.
1.4 Den Anweisungen der Trainer/-innen und Aufsichtspersonen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
3.1 Die Teilnahme am Sportbetrieb ist nur Mitgliedern und Personen mit Sondergenehmigung gestattet, die Ihre Teilnahmeberechtigung jederzeit durch Vorzeigen des Mitgliedsausweises oder der Sondergenehmigung gegenüber Aufsichtskräften und/oder Trainern nachweisen können.
3.2 Sporttaschen dürfen nicht in den Sportbetrieb mitgeführt werden.
3.3 Nichtmitglieder dürfen nur in Abstimmung mit der Geschäftsführung an einem über die Geschäftsstelle geregelten und kontrollierten Probetraining ohne Haftungs- und Versicherungsansprüche gegenüber dem BSF-Hamborn 07 e.V. top-fit teilnehmen.
3.4 Den Anweisungen der Trainer/-innen und der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten.
3.5 Lang- und Kurzhanteln dürfen nur im gesicherten Zustand benutzt werden.
3.6 Nach dem Gebrauch müssen alle Sportgeräte einschließlich Matten in bzw. auf die entsprechenden Ablagen oder Vorrichtungen sachgerecht zurückgelegt werden. Durch unsachgemäße Ablage oder Lagerung verursachte materielle und/oder gesundheitliche Schäden (auch gegenüber Dritten) haftet jedes Mitglied selbstschuldnerisch.
3.7 Gewichtsscheiben an Langhanteln müssen nach dem Gebrauch bis auf ein Gesamtgewicht von max. 20 kg abgebaut werden.
3.8 Es ist untersagt, Gewichtsscheiben, Kurz- und Langhanteln sowie Verschlüsse auf die Polsterung von Trainingsmaschinen und Bänken abzulegen.
3.9 Die Benutzung der Kraftmaschinen, Bänke, Cardio-Geräte und Trainingsmatten ist nur gestattet, wenn die Sitz-, Liege- und Auflageflächen durch Handtücher geschützt werden.
3.10 Musik-, Beschallungs-, Licht-, PC- und Fernsehanlagen dürfen nur vom Aufsichtspersonal und/oder Trainern und Übungsleitern bedient und geregelt werden.
3.11 Alle Hausanschlussanlagen dürfen nur vom Fachpersonal bedient werden.
4.1 Nach Beendigung des Sportbetriebs sind alle benutzten Spinde aufgeräumt und im sauberen, wieder benutzbaren Zustand zu hinterlassen.
4.2 Der Verkauf bzw. der Handel und/oder die Verteilung von Getränke- und Ernährungsprodukten jeglicher Art ist seitens der Mitglieder in der Sportanlage und auf dem Sportgelände verboten.
4.3 Der Verkauf bzw. Handel und/oder die Verteilung von Dopingmitteln bzw. Medikamenten wird mit unmittelbarem Vereinsausschluss geahndet.
4.4 Für Diebstähle und Verluste von Wertsachen wird seitens des Vereins keine Haftung übernommen.
4.5 Fahrzeuge (PKW, Krad, Fahrrad), die durch verkehrswidriges Parken oder Halten die Zufahrten zur Sporthalle versperren oder die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge erschweren, werden kostenpflichtig abgeschleppt.
4.6 Bei Missachtung (insbesondere bei fortgesetzter Missachtung) bzw. Verstoß gegen die Hausordnung, kann von allen sich ausweisenden Trainern, Übungsleitern und Aufsichtspersonen der Mitgliederausweis
eingezogen und ein Verbot für die weitere Nutzung der Sportanlage bzw. Teilnahme am Sportbetrieb für 14 Tage durchgesetzt werden. Die Feststellung einer weiteren, zeitbefristeten Nutzungseinschränkung bzw. eines zeitbefristeten Ausschlusses vom Sportbetrieb ist nur dem Vorstand vorbehalten und wird schriftlich mitgeteilt.
4.7 Bei wiederholter Missachtung der Hausordnung oder je nach Schwere des bzw. der Verstöße erfolgt ein Vereinsausschluss gemäß § 3 Abs. 9 der Vereinssatzung.
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