Solltest Du keine Antwort gefunden haben, sprich uns gerne an!
Du möchtest Mitglied unseres einmaligen Fitnessvereins werden – das freut uns sehr! Komm dazu einfach bei uns vorbei und fülle einen Vorantrag aus. Anschließend melden wir uns bei Dir und vereinbaren einen Termin zur Aufnahme.
Du erhältst unsere App in den bekannten offiziellen App Stores – komplett kostenfrei! Besuche also einfach den Google Play Store oder den Apple Store, downloade unsere App und besuche anschließen unseren Verein virtuell. So verpasst Du keine Infos mehr!
Du benötigst deine Mitgliedskarte, ein Handtuch und nicht im Outdoor-Bereich getragene Hallensportschuhe!
Damit unsere Anlage so sauber bleibt, wie Ihr es von uns gewohnt seid, ist es wichtig, dass alle Mitglieder ihr Schuhwerk vor dem Gebrauch in unserer Anlage wechseln. Im Outdoor-Bereich getragenes Schuhwerk verdreckt nicht nur unsere Anlage, sondern ist auch schädlich für die Böden und die Trainingsgeräte.
Auch Personen, die vor dem Gesetz die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, können in unserem Fitnessverein Fitnesstraining betreiben, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der gesetzliche Vertreter die schriftliche Zustimmung erteilt hat. Jedoch ist es vom Einzelfall abhängig, ab welchem Alter die Teilnahme am Training gestattet wird. Grundsätzlich darfst Du mit Vollendung des 16. Lebensjahres bei uns im Kraft- und Ausdauer-Bereich trainieren.
Du interessierst Dich für unseren Fitnessverein – prima! Komm einfach bei uns vorbei, lass dich von uns beraten und erhalte zusätzlich an unserem extra dazu eingerichteten Info-Point sämtliche Informationen, die du benötigst. Oder Du nutzt die Möglichkeit online einen 360 Grad Rundgang durch unseren Verein zu erleben.
360° RundgangGerne! Zu diesem Zweck bieten wir Tageskarten an. Diese berechtigen Euch dazu an Kursen teilzunehmen und auch unsere Trainingsfläche sowie unsere Cross- und Athletichall zu besuchen.
Das Mitglied zahlt für die Mitgliedschaft im Verein, nicht für seinen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Das bedeutet, durch den Eintritt erwerbe ich eine Mitgliedschaft und erkaufe keine konkrete Leistung.Dazu steht jedem Mitglied das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu – Deine Stimme zählt.
Zur Erfüllung seiner gemeinnützigen, vorwiegend ideellen Zwecke erhält der Verein eine Unterstützung durch seine Mitglieder in Form von Mitgliedsbeiträgen. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sind Leistungen der Mitglieder und werden als klassisches, steuerbegünstigtes Finanzierungsmittel dem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Sie sind ausschließlich dazu da, die anfallenden Kosten, insbesondere die Fixkosten, zu decken.
Der ideelle Tätigkeitsbereich dient der Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke, ohne dass hier ein Leistungsaustausch im Sinne von Leistung und Gegenleistung stattfindet.
Der Fitnessverein BSF topfit e. V. ist als eingetragener Verein im Gegensatz zum kommerziell ausgerichteten Fitnessstudio eine nicht wirtschaftlich ausgerichtete Körperschaft zur Verwirklichung eines gemeinnützigen und steuerbegünstigten Zwecks.
Abweichend von Fitnessstudios bietet der Verein keine Dienstleistung an, die gegen Entgelt erbracht wird.
Jedes ordentliche und außerordentliche Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Übertragung des Stimmrechts auf andere Personen ist nicht zulässig.
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins gefährdet werden könnte. Die Mitglieder, auch Ehrenmitglieder, haben die jeweils gültige Vereinssatzung und die Beschlüsse der Vereinsorgane sowie die bestehende Hausordnung zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den Vorstand zu den in der Hausordnung festgelegten Sanktionen - bei schwerwiegenden
Verstößen zum Vereinsausschluss. Jeder Wechsel des Wohnortes, jede Änderung bzw. Auflösung des Girokontos für das Einzugsverfahren ist ebenso wie der Verlust des Mitgliedsausweises dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
Die Pflicht zur Beitragsleistung erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der ordentlichen Mitgliedschaft. Diese endet satzungsgemäß, wenn sie zwei Monate vor Ablauf des lfd. Mitgliedsjahres gekündigt wird und die Beitragspflicht erfüllt ist. Die Beitragspflicht endet nicht mit der Zustellung der Kündigung.
Du möchtest Deine Mitgliedschaft beenden? Das finden wir äußerst bedauerlich!
Sende uns bitte Deine Kündigung postalisch oder per E-Mail zu.
Persönlich überbrachte Kündigungen können wir leider nicht akzeptieren.
Außerordentliche Kündigungen werden als ordentliche Kündigungen eingestuft und als Kündigung zum nächstmöglichen Termin bestätigt und beendet.
Ein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft bei Vereinen bzw. in einer gemeinnützigen Körperschaft besteht nicht. Ein Wohnortwechsel stellt grundsätzlich keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Du hast eine negative Erfahrung in unserem Verein gemacht? – das bedauern wir!
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