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Um Ihnen kleine Hilfestellungen zu geben, finden SIe hier einige der meist gestellten Fragen. Sollten Sie hier nicht fündig werden, rufen Sie uns bitte einfach an oder sprechen Sie unser Team direkt an – wir helfen Ihnen gerne weiter! Ihr BSF top-fit-Team

Gemäß der Verordnung des Landes NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 11. Januar 2021 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.

Die bisherige Ausnahmeregelung für Sportangebote, bei denen eine regelmäßige Teilnahme aufgrund einer ärztlichen Verordnung zulässig war (vor allem Rehasport) dürfen nicht mehr angeboten und bzw. wahrgenommen werden.

Die Verordnung tritt zum 11. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft.
Gemäß dem aktuellen Infektionsgeschehen und unter Berücksichtigung der diesbezüglichen politischen Diskussionen ist davon auszugehen, dass die Verordnung verlängert wird. Änderungen des Verfügungszeitraums werden wir zeitnah auf unserer Homepage unter www.bsf-topfit.de, in unserer App und auf unseren Social Media Plattformen Facebook und Instagram bekannt geben.

Da es sich um eine behördliche Anordnung handelt, die nicht vom Verein zu vertreten ist, wird die Einhaltung der behördlichen Frist in der Regel als zumutbare Unterbrechung gewertet. D.h., der Zeitraum der Stilllegung ist zu akzeptieren.

Der Mitgliedsbeitrag ist eine satzungsgemäße Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. D. h., wenn einem Mitglied Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft ergeben vorenthalten werden (z. B. die Vereinsangebote vorübergehend ruhen), begründet das nicht das Recht, Mitgliedsbeiträge insgesamt oder anteilig zu stornieren bzw. zurückzufordern.

Das Mitglied zahlt für die Mitgliedschaft im Verein, nicht für seinen Anspruch auf bestimmte Leistungen. Das bedeutet, durch den Eintritt erwerbe ich eine Mitgliedschaft und erkaufe keine konkrete Leistung.
Im Gegensatz dazu steht jedem Mitglied das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht zu.

Zur Erfüllung seiner gemeinnützigen und vorwiegend ideellen Zwecke erhält der Verein eine Unterstützung durch seine Mitglieder*innen in Form von Mitgliedsbeiträgen.
Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen sind Leistungen der Mitglieder und werden als klassisches, steuerbegünstigtes Finanzierungmittel dem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Sie sind ausschließlich dazu dar, die anfallenden Kosten, insbesondere die Fixkosten zu decken.

Der ideelle Tätigkeitsbereich dient der Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke, ohne dass hier ein Leistungsaustausch im Sinne von Leistung und Gegenleistung stattfindet.

Der Sportverein BSF-topfit e.V. ist als eingetragener Verein im Gegensatz zum kommerziell ausgerichteten Fitnessstudio eine nichtwirtschaftlich ausgerichtete Körperschaft zur Verwirklichung eines gemeinnützigen und steuerbegünstigten Zwecks.
Abweichend von Fitnessstudios bietet der Verein keine Dienstleistung an, die gegen Entgelt erbracht wird.

Die Pflicht zur Beitragsleistung erstreckt sich über den gesamten Zeitraum der ordentlichen Mitgliedschaft. Diese endet satzungsgemäß, wenn sie zwei Monate vor Ablauf des lfd. Mitgliedsjahres gekündigt wird und die Beitragspflicht erfüllt ist.
Die Beitragspflicht endet nicht mit der Zustellung der Kündigung.

Die Verantwortlichen des Vereins haben als Gegenleistung für die entgangene Sportnutzungszeit und zur Kompensation der Beitragszahlungen beschlossen, freiwillig eine Zeitgutschrift von zwei Monaten unmittelbar nach Beendigung der Mitgliedschaft anzubieten. Für die Dauer des Zeitguthabens stehen dem Mitglied die Leistungen des Vereins kostenlos zur Verfügung.

Während der zeitbefristeten Einstellung des Sportbetriebs bietet der Verein neben den auf unseren Social Media-Kanälen ausgestrahlten Fitness-Videos ab dieser Woche auch Onlinekurse im Rahmen eines Live-Streaming-Angebots an. Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Onlinekursen sind auf unserer Internetseite unter www.bsf-topfit.de/livestream und in den Social-Media-Kanälen Facebook bzw. Instagram ausgeschrieben.

Außerordentliche Kündigungen werden als ordentliche Kündigungen eingestuft und als Kündigung zum nächstmöglichen Termin bestätigt und beendet.

Für den Fall, dass die Mitgliedschaft auf Grundlage einer berechtigten außerordentlichen Kündigung beendet wird, entfällt der Anspruch.

Ein Sonderkündigungsrecht für die Mitgliedschaft bei Vereinen bzw. in einer gemeinnützigen Körperschaft besteht nicht.


Auf Grund des unabwendbaren Ereignisses (staatliche Schutzmaßnahmen) haben wir bis auf die  Durchführung des Rehasports, der Aufrechterhaltung einer eingeschränkten Verwaltung und einer Mindestnotbesetzung für den Bereiche Facility Management, für alle beziehungsberechtigten Mitarbeiter*innen Kurzarbeit angeordnet.

Auf Grund der Wertschätzung unserer Mitarbeiter*innen und zur Sicherung deren individuellen Qualifikationen sowie zur Aufrechterhaltung der Bindung zum Verein BSF-topfit, wird dieser in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber freiwillig einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zahlen.

Wir gehen davon aus, dass dieses vereinsseitige Entgegenkommen ganz im Sinne der Mitglieder ist.  

Unsere Geschäftsstelle ist von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 0203-5784 728 erreichbar. Darüber hinaus könnt Ihr uns über unserer E-Mail Adresse: info@bsf-topfit.de kontaktieren. 

 


Dass die Existenz des Vereins durch die gegenwärtige Situation nicht gefährdet wird und wir Euch alle möglichst kurzzeitig und gesund in unserer Sportanlage begrüßen zu können.